Offener Brief II gegen Hartz-Gesetze (Teil 2) - Aviva - Berlin Online Magazin und Informationsportal für Frauen aviva-berlin.de Public Affairs



AVIVA-BERLIN.de im November 2024 - Beitrag vom 13.10.2003


Offener Brief II gegen Hartz-Gesetze (Teil 2)
AVIVA-Redaktion

Nach ihrem ersten Offenen Brief in Sachen Arbeitsmarktreformen & Gender-Mainstreaming im Juni 03 haben diverse Frauen-Initiativen nun erneut einen Appell an die politische Spitze gerichtet.





... hier geht’s zum ersten Teil des Offenen Briefes II ...


I. Die wichtigsten Kritik-Punkte aus unserer Sicht sind:

  1. Die Arbeitslosenhilfe wird mit der Einführung des Arbeitslosengeld II zukünftig auf das Niveau der Sozialhilfe gesenkt. Dies führt bei Langzeitarbeitslosen und hier vor allem bei Frauen zu drastischen Einkommensverlusten. Sie verschärft in ihrer Tendenz damit die Altersarmut von Frauen.
  2. In einer Phase hoher Arbeitslosigkeit vor allem im Osten Deutschlands, sinkenden Einkommen in vielen Branchen und der Diskriminierung und Ausgrenzung älterer Arbeitnehmerinnen (ab 45) wird die Absenkung der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld bis zum Alter von 55 Jahren auf generell 12 Monate - unabhängig davon ob eine Frau 25 oder 3 Jahre beschäftigt war - dazu beitragen, dass sich die existenzielle Situation von Frauen extrem verschlechtern wird.
  3. Eine besorgniserregende Wirkung hat ferner die Tatsache, dass Frauen nach 12 Monaten (bzw. 18 Monaten ab 55 Jahren) aus dem Bezug des Arbeitslosengeldes und der unterstützenden Beratungs- und Vermittlungsleistungen der Bundesanstalt für Arbeit herausfallen. Die Chancen als langzeitarbeitslose ältere Frauen noch einen Arbeitsplatz zu finden sind denkbar gering. Durch die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe, sowie die besonderen Bedingungen zum Anspruch auf Arbeitslosenhilfe II droht die Ausgrenzung und Verarmung weiter Teile der Bevölkerung im mittleren Lebensalter, insbesondere der Frauen.
  4. Um Arbeitslosengeld II erhalten zu können, muss die Antragstellerin sehr bedürftig sein. Es sollen Partnereinkommen, das Einkommen einer sog. Bedarfsgemeinschaft (im Extremfall Wohngemeinschaft o. a.) mit angerechnet werden, das heißt diese sind zum Unterhalt verpflichtet. Wir unterstützen es daher ausdrücklich, dass - wie zu hören ist - zumindest Eltern oder Kinder aus dieser Verpflichtung entbunden werden sollen. Aber auch die Anrechnung des Einkommens des (Ehe-)Partners kann nicht akzeptiert werden. Denn wenn das gemeinsame Einkommen niedrig ist würde die volle Anrechnung des Einkommen des (Ehe)Partners bei einem weitaus größeren Anteil der Arbeitslosenhilfe-Bezieherinnen dazu führen, dass diese überhaupt keinen Leistungsanspruch mehr erhalten. Die Existenz von Frauen wird damit erneut an das Familienernährermodell gekoppelt. Betroffen davon sind vor allem langzeitarbeitslose Frauen aus den neuen Bundesländern. Dies führt für die arbeitslosen Frauen zum Wegfall der Leistungen, und damit auch aller aktiven Arbeitsförderungsmaßnahmen nach dem SGB II.
  5. Die Pauschalierung von ALG II und die vom Bund abgeführten pauschalierten Rentenbeiträge werden bei längerem Leistungsbezug zu erheblicher Einkommens-minderung und damit auch zu verminderten Rentenbezügen führen. Sind darüber hinaus, wie im Gesetzentwurf vorgesehen, Vermögen (Sparguthaben und Gebrauchsvermögen) und Lebensversicherungen zur Altervorsorge (bis auf einen angesparten Betrag von € 200,00 pro Lebensjahr) verwertet bzw. aufgebraucht worden - bei gleichzeitiger Rentenniveau-Absenkung und geplanter Erhöhung der Altersgrenze - erhöht dies das Armutsrisiko von Frauen erheblich (siehe auch Punkt 3). Dies gilt nicht nur für angestellte Arbeitslose, sondern auch für mithelfende Familienangehörige (mehrheitlich Frauen) in kleinen und mittleren Familien-Unternehmen, für die eine private Altersvorsorge angespart wurde und die massiv von diesen Maßnahmen betroffen sein werden.
  6. Aufgrund der verschärften Zumutbarkeitsregelung und der Einführung von Mini - Jobs besteht die große Gefahr, dass viele sozialversicherungspflichtige Jobs (vor allem im Pflegebereich) in Nebenerwerbstätigkeiten umgewandelt und damit nicht nur professionelle Frauenarbeitsplätze abgebaut werden und Dequalifizierung zu befürchten ist, sondern auch sinkende Einkommens- und Rentenansprüche hingenommen werden müssen, was die eigenständige Existenzsicherung von Frauen gefährdet und Frauenarbeit zur "Zuarbeit" degradiert.
  7. Bisher sahen die Regelungen des SGB III vor, Berufsrückkehrerinnen aktiv an der Nutzung der Arbeitsmarktinstrumente zu beteiligen. Mit der Streichung des § 78 aus dem SGB III fallen damit zukünftig die erleichterten Bedingungen für die Teilnahme an der Fort- und Weiterbildung weg. Dies bestraft wiederum (Ehe)Frauen, die wegen Familienpflichten auf eine eigene Erwerbstätigkeit verzichtet haben.
  8. Weiterhin gilt: Frauen, die Familienangehörige pflegen, werden auch zukünftig benachteiligt, weil ihre Arbeit nicht als pflichtversicherte Zeit gilt.
  9. Wir begrüssen ausdrücklich die Tatsache, dass das Erziehungsgeld dem Vernehmen nach n i c h t mit der Arbeitslosenhilfe bzw. mit der Sozialhilfe verrechnet werden soll. Sollte jedoch trotzdem eine Verrechnung erfolgen, würde dies alle Bemühungen konterkarieren, die finanziellen Belastungen junger Familien abzubauen.
  10. Die vorgesehenen Bestimmungen verweigern ferner solchen Zielgruppen den Zugang zu Arbeitslosengeld II, deren Beschäftigung nicht ohne Beschränkung erlaubt ist. Von diesen Veränderungen sind auch Migrantinnen, insbesondere nachgezogene Ehefrauen, massiv betroffen. Es droht der Ausschluss vieler Migrantinnen vom Arbeitslosengeld II und von weitere arbeitsmarktbezogenen Integrationschancen, da sie aufgrund ihres aufenthaltsrechtlichen Status (befristete Aufenthaltserlaubnis, Duldung, usw.) häufig nicht über eine Erlaubnis für die Aufnahme einer Beschäftigung ohne Beschränkung verfügen.


II. Wir fordern deshalb:
  1. Keine Senkung des ALG II auf Sozialhilfe-Niveau!
  2. Die Anrechnung von Vermögen, von Kapitallebensversicherungen oder Versicherungen auf Renten-Basis wie auch von sonstigen Sparguthaben, die zur eigenen Altersabsicherung abgeschlossen wurden, bei der Inanspruchnahme von ALG II ist abzuschaffen.
  3. Die Anrechnung von (Ehe)Partner-Einkommen ist sozial zu staffeln, bei jungen Familien mit einem niedrigen Gesamteinkommen darf keine Anrechnung stattfinden.
  4. Wir fordern einen Rechtsanspruch auf Teilnahme an den aktiven Instrumenten der Arbeitsmarktförderung für Berufsrückkehrerinnen, Nichtleistungsbezieherinnen, Langzeitarbeitlose, Migrantinnen und ALG-II-Bezieherinnen .
  5. Die Zumutbarkeitsregelungen sind gesetzlich so zu gestalten, dass sie keinen Verdrängungseffekt (von sozialversicherungspflichtigen Tätigkeiten in Mini-Jobs) und keine Dequalifizierung von Arbeitsuchenden zur Folge haben.
  6. In der Gesetzgebung ist sicherzustellen, dass das Erziehungsgeld nicht mit der Arbeitslosenhilfe bzw. mit der Sozialhilfe verrechnet werden darf.


Zusammenfassung:

Für die hier unterzeichnenden Berliner Frauenorganisationen und -verbände bedeutet die Umsetzung der Gesetze zur modernen Dienstleistung an Arbeitsmarkt I - IV in der geplanten Form:
  • Verschärfung des Armutsrisikos von Teilen der Mittelschicht und langfristige Altersarmut. Vor allem Frauen mit niedrigeren Erwerbseinkünften und einem daraus resultierenden niedrigen Rentenniveau werden dauerhaft an den Rand der Gesellschaft gedrängt.
  • Neue Abhängigkeiten von Partnern und damit die Gefahr: "Frauen zurück an den Herd"!

Diese Politik widerspricht entschieden dem Grundsatz des Gender-Mainstreaming - der die Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebensrealitäten von Männern und Frauen vorgibt - und hat nichts zu tun mit dem Anspruch auf eigenständige Existenzsicherung und gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe von Frauen und Männern.

Wir fordern Sie deshalb auf, im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens die langfristigen Auswirkungen auf die ökonomische und soziale Situation von Frauen genauer zu prüfen, den hier aufgeführten Fehlentwicklungen entgegenzusteuern und Nachbesserungen in den Gesetzen vorzunehmen und hierbei unsere Forderungen zu berücksichtigen.

Für eine Stellungnahme zu unserem Schreiben wären wir Ihnen dankbar. Ihre Antworten werden in die Websites unserer Frauenverbände und -initiativen eingestellt.

Bitte schicken / mailen Sie Ihre Stellungnahme an:
Berliner Frauenbund 1945 e.V.
Gudrun Laufer
Ansbacher Straße 63
10777 Berlin
Mail: ca.gu@t-online.de

Mit freundlichen Grüssen


Gudrun Laufer, Stellv. Vorsitzende des Berliner Frauenbund 1945 e.V.,
Carola v. Braun, Sprecherin der Ãœberparteilichen Fraueninitiative Berlin - Stadt der Frauen
Mechthild Rawert, Landesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (ASF)
Dr. Nori Möding, Runder Tisch der Berliner Frauenqualifizierungs-, Beschäftigungs-, Beratungs- und Existenzgründungsprojekte
Gabriele Heise, Landesvorsitzende der Liberalen Frauen
Ulrike Helwerth, 1. Vorsitzende des Journalistinnenbund e.V.
Dagmar König, Vorsitzende des Landesfrauenrat Berlin e.V.
Eveline Neumann, Vorsitzende des Deutschen Staatsbürgerinnen-Verbandes e.V.
Brigitte Triems, Vorsitzende des Demokratischen Frauenbundes e.V.
Evrim Baba, Leiterin des Arbeitskreises "Feministische Politik" der PDS-Fraktion
Dr. Sibyll Klotz, Fraktionsvorsitzende und Elfi Jantzen, sozialpolitische Sprecherin - Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Abgeordnetenhaus von Berlin
Karin Kirschner, Vorstand Bundesarbeitsgemeinschaft Berufliche Perspektiven für Frauen BAG e.V.


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Beitrag vom 13.10.2003

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